Gewendelte Holztreppe


Der Einbau einer Holztreppe in einem Einfamilienhaus sollte für eine Fachfirma eigentlich kein Problem darstellen. Wie man sich irren kann, zeigt dieses im folgenden Text stark gekürzte Beispiel: 
Das Einfamilienhaus ist zwischen den Etagen mit Holztreppen, die als Wangentreppen ausgeführt sind, verbunden. Vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss erstrecken sich im Antritt gewendelte, einläufige, offene Treppen. 
In die Wange der offenen Treppenseite wurden die senkrechten Geländerstäbe eingelassen und auf ihnen ein handelsüblicher Handlauf durch einlassen und verleimen befestigt. Im Deckenöffnungsbereich wurde das Wangenholz durch eine Grundleiste ersetzt, die mittels Schraubverbindung im Fußboden befestigt ist. An den Drehpunkten und am An- und Austritt sind Geländerpfosten eingebaut. Die Geländer der Treppenaugen sind 85 cm hoch, gemessen von der Oberfläche des Fertigfußbodens zur Oberkante des Handlaufs. Das Geländer der Kellertreppe ist 90 bis 91 cm hoch und das Geländer der OG- Treppe ist nicht parallel zur Treppenlinie eingebaut. Die Höhe verändert sich zwischen 85 und 90 cm. Die Geländerhöhe des Treppenaugengeländers im Erdgeschoss ist ebenfalls unterschiedlich. 
Im Deckenöffnungsrandbereich der Kellertreppe wurde eine lichte Durchgangshöhe von 1,93m festgestellt. 
Der Handlauf des oberen Geländerteiles der Kellertreppe ist leicht gekrümmt und der zweite Geländerstab der Kellertreppe ist herausgebrochen. Alle Geländerstäbe des oberen Geländerteiles lassen sich ohne Mühe aus der oberen Halterung herausbiegen. Im unteren Teil des Geländers sind die Stäbe ebenfalls zu kurz. 
Im Obergeschoss wurde das Geländer auf einer Längenabwicklung von ca.2,80 m ohne zusätzlichen Pfosten als Absturzsicherung für die Deckenöffnung der Treppe eingebaut. 
Die Wangen liegen direkt an den Wänden.

Nach DIN 18 065 "Gebäudetreppen, Hauptmaße" muß die lichte Treppendurchgangshöhe mindestens 200 cm betragen. Hier liegt ein Verstoß gegen die Norm vor, weil die Kante der Deckenöffnung der Erdgeschossdecke die Durchgangshöhe über die gesamte Treppenbreite unzulässig verringert. 
Einsetzende Längenänderungen bei Temperatur- und Feuchtewechseln wurden durch die kraftschlüssigen Verbindungen zwischen den Bauteilen und der Wandeinspannung der Treppe verhindert. 
Ein weiters Problem ist die Schallübertragung, auch, wenn im Eigenheimbereich keine besonderen Anforderungen gestellt werden Ein Spalt zwischen Wand und Treppenkonstruktion ist also in vieler Hinsicht erforderlich. 
Nach Sächsischer Bauordnung, § 32, Abs. (8) sind Treppengeländer in Bauteilen mit Wohnnutzung mindestens 90 cm hoch auszuführen. Sie müssen so ausgeführt werden, das Personen nicht hindurchstürzen und ein Übersteigen erschwert wird. Gleiches gilt sinngemäß für Umwehrungen ( § 37, Abs. 5). 
Auch ohne den statischen Nachweis für die Umwehrungen der Deckenöffnungen zu führen, kann man davon ausgehen, daß diese keine absturzsichernde Wirkung haben. 
Der zweite Stab des  Kellertreppengeländers wurde nach Aussage der Bauherrenschaft durch einen Festhalteversuch des Sohnes beim Sturz auf der Treppe herausgebrochen. Die fehlende obere Verankerung im Handlauf, begründet durch zu kurze Zwischenstäbe, hebt eine Sicherungsfunktion des Treppengeländers auf. 
Beim Stolpern und dem Versuch sich festzuhalten wird „blind“ gegriffen. Die im Bild festgehaltene Geländeranbindung ist für solche alltäglichen Fälle als gefährlich einzuschätzen, da akkute Verletzugsgefahr für die greifende Hand besteht.