[Mauerwerk
und Putz] [Planung]
[Fassade]
[Fenster]
[Dach]
[Beton
& Estrich]
[Abdichtung]
[Ausrüstung]
[Außenbereich]
[Trockenbau]
Dieses Eigenheim steht im Erzgebirge und wurde von mir nach
Fertigstellung
und Bezug begutachtet. Bedenklich dabei ist das Ergebnis, obwohl sich
der
Bauherr ein Planung und Überwachung „geleistet“ hat.
Das Gebäude wurde durch einen Bauträger errichtet, der einen
Bauleiter zur Überwachung beschäftigt. Die ausführenden
Firmen sollten ebenfalls eine Bauleitung und Fachkenntnis besitzen.
Über
den Bauträger wurde ein Planungsbüro mit der Planung und
Güteüberwachung
beauftragt.
Das Haus wurde durch den TÜV mangelfrei abgenommen.
Alle aufgezeigten Mängel sind sichtbar. Zerstörende Untersuchungen wurden auf Wunsch des Bauherren nicht durchgeführt, so dass darüber keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten.
Dieses Beispiel zeigt, dass trotz 4 „Bauleitern“, die über den Bauträger bezahlt wurden, kuriose Dinge passieren können.
Die folgenden Seiten sind gekürzte Auszüge aus meinem Gutachten.

Das Kellergeschoss besteht dreiseitig aus Kalksteinmauerwerk und die
Gebäudevorderseite wurde mit Ziegelmauerwerk errichtet. Alle
anderen
Geschosse wurden aus Ziegelmauerwerk erstellt. Mangelhaft ist die
Verwendung
von 2 unterschiedlichen Wandbaustoffen in den Außenwänden
des
Kellergeschosses, speziell in der Verbindungsebene. Das
unterschiedliche
Dehnungs- und Schwindverhalten der Baustoffe wurde nicht
berücksichtigt,
eine Dehnungsfuge fehlt.
Im Spitzboden wurde das Mauerwerk um eine Ziegelstärke auf 24
cm Mauerwerksstärke verjüngt. Das Mauerwerk wurde nicht
gedeckelt,
daß heißt mit Mörtel flächig abgedeckt. Es ist
davon
auszugehen, dass auch in den Fensteraussparungen derselbe Mangel
auftritt
(hat sich später mit Öffnung bestätigt). Das wird bei
Ausbau
der Fensterbleche sichtbar. Die fehlende Deckelung verursacht
Wärmebrücken,
da die Kaltluft ungehindert in das Mauerwerk eindringen kann.
Der Innenputz ist im Trempelbereich der Schlaf- und Arbeitszimmer ca.
8 cm unterhalb des Dachschrägenanschlusses in den Ecken ca. 40 cm
waagerecht gerissen. Diese Risse sind wahrscheinlich auf die dahinter
liegende
Fußpfette und deren Verkleidung zurückzuführen
Mauerdurchbruch
im Kellergeschoss
Vertragsgestaltung und Planung
Die Aktenlage soll hier bis einschließlich Baudurchführung als Grundlage der Bewertung in tabellarischer Form aufgezeigt werden.
Stand 05/2001 Leistungsbeschreibung Bauträger (wird
Vertragsbestandteil,
vereinbart
ist Stand 2/2002, liegt jedoch nicht vor)
22.04.2002 Preisangebot Bauträger (wird Vertragsbestandteil)
23.04.2002 Unterzeichneter Bauauftrag einschließlich Planung
und Bauüberwachung für ein
schlüsselfertiges Eigenheim durch Bauträger
31.05.2002 Bauantrag- Genehmigungsplanung
03.06.2002 Baugenehmigung Nr. …
16.07.2002 Baulasteintragung
25.07.2002 Festpreisgesamtrechnung zum Hausbauauftrag
25.07.2002 Bemusterungsblätter
25.07.2002 Nachtrag zum Hausbauauftrag
25.07.2002 Bautechnischer Brandschutznachweis
25.07.2002 Ausführungsprojekt
06.08.2002 Wärmeschutznachweis
12.08.2002 Vermessungsunterrichtung mit Zeichnung
26.08.2002 Statik zum Gebäude
27.08.2002 Tekturzeichnungen, Änderung Kellereingang
02.04.2003 Abnahmeprotokoll maschinegeschrieben ohne
Unterschriften
23.06.2003 TÜV- Zertifikat
Eine Baudokumentation hinsichtlich Materialeinsatz, Abnahmeprotokolle, Bautagebuch etc. ist nicht vorhanden. Diese wurde auch trotz Aufforderung durch den Bauträger nicht vorgelegt. Es ist also davon auszugehen, daß diese Unterlagen nicht existent sind.
Durch die Firma Meyer- Massivhäuser und der Bauherrenschaft wird ein Vertrag geschlossen, der unter Pkt 1 als Vertragsgegenstand ein …… Massivhaus Typ Sehma enthält. Als Grundlage wird das Angebot Nr. …….. und die Leistungsbeschreibung der Firma …….., Stand 02/2002 zum Vertragsbestandteil erklärt. Die Leistungsbeschreibung Stand 02/2002 liegt dem Bauherren nicht vor, sondern Stand 05/2001. Der im Preisangebot mit Vertrag vereinbarte Festpreis wird durch den Vertrag selbst aufgeweicht, sprich zur Änderung nach Ausführungsplanung bestimmt.Die Fassade wurde mit einem Grundputz der Firma Maxit, einem
Strukturputz
einer 3,0 mm Körnung und einem Farbanstrich versehen.
Der Strukturputz läßt sich auf der linken Giebelseite mit
einer Drahtbürste leicht von der Fassade abbürsten. Der
Farbanstrich
an gleicher Stelle ist durch Wischen mit der Hand leicht entfernbar.
Auf
der Gebäuderückseite ist der Putz im Sockelbereich mit Rissen
flächig durchzogen. Offensichtlich wurde kein besonderer
Sockelputz
ausgeführt, sondern nur der Grundputz der Gesamtfassade
belassen.
Auf der rechten Giebelseite sind Hohllagen des Oberputzes zu finden.
Der Anstrich des rechten Giebels war offensichtlich durchgefroren, da
sich
die Eiskristallzeichnung deutlich abhebt.
Alle Holzteile des Dachtragwerkes wurden ohne Kellenschnitt
angeputzt.
Die in der Tabelle aufgeführten Wetterdaten während des
Putzauftrages
wurden durch die Wetterstation Crottendorf ermittelt.
| Datum | Tagestieftemperatur | Mittelwert | Tageshöchsttemperatur |
| 2003-01-16 | -1,4 | 0,1 | 1,6 |
| 2003-01-17 | -3,9 | -0,4 | 6,2 |
| 2003-01-18 | -2,6 | 0,1 | 2,5 |
| 2003-01-19 | -4,7 | -0,7 | 2,1 |
| 2003-01-20 | 1,1 | 2,1 | 3,9 |
| 2003-01-21 | -5,2 | -2,1 | 3,9 |
| 2003-01-22 | -5,0 | 0,1 | 4,0 |
| 2003-01-23 | -2,5 | 0,2 | 1,5 |
| 2003-01-24 | -2,1 | -1,3 | 0,6 |
| 2003-01-25 | -3,0 | -1,8 | 0,1 |
| 2003-01-26 | -2,9 | -1,4 | 0,4 |
| 2003-01-27 | -0,9 | 2,4 | 5,1 |
| 2003-01-28 | -1,0 | 1,6 | 5,1 |
| 2003-03-23 | -5,7 | 2,9 | 12,8 |
| 2003-03-24 | -2,7 | 5,2 | 14,8 |
Nach Aussage von Herrn Wendrock, Betreiber der Wetterstation, sind
diese
über den 24- Stundentag ermittelten Werte vergleichbar mit den
Temperaturen
am Bauobjekt.
Die DIN 18 550 Teil 2 führt unter Pkt. 6.1.1. aus:
Außen
darf nicht geputzt werden, wenn Nachtfrost zu erwarten ist.“ Die
Tabelle
zeigt, dass außer dem 20.01.2003 an allen anderen Tagen
Nachtfrost
aufgetreten ist. Am 20.01.2003 wurden ein Temperaturmittelwert von 2,1
und ein Tageshöchstwert von 3,9 Grad Celsius erreicht. Alle
einschlägigen
Hersteller von Farben und Putzen verweisen auf eine
Mindestverarbeitungstemperatur
von + 5,0 Grad Celsius in ihren Verarbeitungsrichtlinien. Dabei handelt
es sich um die Bauteiltemperatur. Als Bezugsgröße kann nur
die
normale Lufttemperatur herangezogen werden, da die
Außenwände
zum Zeitpunkt der Arbeiten nicht gemessen wurden. Die Höhe der
Wandtemperatur
wird nicht über der Höhe der Lufttemperatur liegen
(Sonnenstrahlung
vernachlässigt).
Das Wasser, welches zur Verarbeitung des Putzmörtels zugemischt
wird, dient der Aushärtung des Putzes und muss
gleichmäßig
austrocknen können. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen,
dass
das Wasser im Putz teilweise gefroren war. Mit der Eisbildung erfolgt
eine
Volumenvergrößerung. Diese führt zur Schädigung
des
Putzes. Die Auswirkungen sind die vorgefundenen Hohlstellen, die
fehlende
Oberflächenhärte und die fehlende Haftung der Farbschicht.
Die
Zeichnung der Farbschicht mit Eiskristallen zeigt deutlich die
Durchfrierung
und die fehlende Mindesttemperatur.
Mangelhaft ist die höhenmäßige Einordnung der
Sockelabschlüsse.
Der Sockel ist teilweise bis 60 cm hoch.
"Farbfestigkeit"
Rückseite
nach Reinigung
Die Außenfensterbleche sind für die Ausführung des
Putzes
mindestens 2 cm zu kurz. Der Putz steht nicht auf den Abschlussprofilen
der Bleche auf sondern endet dahinter. Gleiches gilt für die
Schwelle
der Kellereingangstür und der Terrassentür.
Niederschlagswasser
kann in der Laibung hinter die Fensterbleche laufen und in das
Mauerwerk
eindringen.
Fenster sind nicht entsprechend DIN 18355 und 18360 dauerhaft
schlagregen-
und winddicht einzubauen.
Der Fenstereinbau erfolgte nicht nach den derzeit geltenden
Vorschriften,
VFF- Merkblatt ES.03 „Wärmetechnische Anforderungen an
Baukörperanschlüsse
für Fenster“. Speziell die in diesem Merkblatt gezeichneten
Details
der Fugenanschlüsse nach DIN 4108-7 wurden nicht beachtet. Die
geforderte
zweite Dichtungsebene fehlt. Genaueres dazu läßt sich aber
erst
nach Öffnung der Anschlußbereiche sagen.
Das Kellerfenster mit seiner inneren Fensterbank im Windfang wurde
nicht vollständig mit Dichtband abgedichtet und mit Pur-Schaum
eingeschäumt.
Kellerfenster
Windfang 
Die Mittelpfetten, bestehen aus Konstruktionsvollholz, sind stark
aufgerissen.
Der erste Sparren hangseitig auf der linken Seite ist verwunden. Im
Firstbereich
wurden Knaggen von 10cm Breite und 2 cm Stärke beidseitig mit
jeweils
5 Drahtstiften je Sparren eingebaut.
![]() |
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| Dachanschluss | Pfettendurchgang nach Reinigung |
Der für den Schornsteinfeger erforderliche Austritt unter dem
Austrittsfenster
ist nicht vorhanden.
Mangelhaft sind die Risse in den Pfetten und die Verwindung des ersten
Sparrens.
Holz ist ein natürlicher Baustoff, der durch Wasseraufnahme und
–abgabe bestrebt ist ein hygroskopisches Gleichgewicht herzustellen.
Dabei
kommt es zu Längenänderungen des Baustoffes. Werden diese wie
im vorliegenden Fall durch Einspannung und Auflasten verhindert, treten
innere Spannungen auf. Das Material kann die Spannungen nur bis zu
einer
bestimmten Größe aufnehmen, dann kommt es zum Bruch. Die
Risse
entstehen durch den Spannungsabbau.
„Will man zu große Längenänderungen durch Schwinden
und Quellen vermeiden, müssen nach dem Gesetz des hygroskopischen
Gleichgewichts die Hölzer mit einer Holzfeuchte eingebaut werden,
die dem Mittel der langjährig zu erwartenden relativen
Luftfeuchtigkeiten
entspricht.“
Das Holz ist offensichtlich mit einer zu hohen Feuchtigkeit
eingebaut
worden. Die Verwindung des Sparrens ist ebenfalls auf zu hohe
Einbaufeucht
zurückzuführen. In diesem Fall hat die Einspannung nicht
ausgereicht,
der Sparren konnte sich verwinden.
Die Gründung wurde mit Streifenfundamenten realisiert, die
gegen
Erdreich betoniert wurden. Darauf wurde die Bodenplatte geschalt und
betoniert.
Die Deckendurchbrüche im Kellergeschoß wurden nicht
verschlossen.
Das Erdgeschoß weißt eine lichte Höhe von 2,51m auf.
Entsprechend Ausführungsplanung soll es jedoch nur 2,48m hoch
sein.
Zu vermuten ist eine geringere Dämmstoffdicke unter dem
Estrich.
Das Kellergeschoss erhielt einen Zementfliesestrich. Dieser ist nicht
angeschliffen. Die Sinterschicht ist noch vorhanden. Das führt zu
Oberflächenspannungen aufgrund der unterschiedlichen
Bindemittelanteile
(Konzentration an der Oberfläche) und in der Folge zu
Abplatzungen.
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![]() |
| Treppe zum Erdgeschoss | Deckendurchbruch über dem Kellergeschoss |
Im Pufferspeicherraum wurde nachträglich mit Reibeestrich ein
Fußbodeneinlauf
eingebaut. Die Übergänge weißen Kanten auf, diese
stehen
2 mm zu hoch. Der Fließestrich weißt ein Gefälle von
3mm
auf 80cm gegen die Fliesrichtung, als vom Fußbodeneinlauf weg,
auf.
Wenn ein Fußbodeneinlauf eingebaut wird, muss das Gefälle in
Richtung des Einlaufes führen und nicht gegenläufig sein.
Fraglich
ist auch der nachträgliche Einbau von Reibeestrich, da hier
wahrscheinlich
keine dauerhafte Flankenhaftung erzielt wird. Die Kanten des
Fließestrichs
wurden nicht verbrochen, so dass es hier zu einem Wasserstau
kommt.
Der Fließestrich, der in der Garage eingebracht ist, sandet im
zugänglichen Bereich, speziell in den Lauf- und Fahrspuren
deutlich
ab. Unter den Schränken vor der Rückwand sind noch Farbreste
vorhanden. Die eingebaute Dehnfuge beinhaltet nur den
Mineralwollstreifen.
Der aufgebrachte Anstrich hat nicht gehalten und war zum Zeitpunkt der
Besichtigung nur unter der Werkbank vorhanden. Das deutet auf eine zu
hohe
Feuchte des Estrichs zum Zeitpunkt der Anstricharbeiten. Diese These
wird
durch die Bauzeit bestätigt. Ein Estrich kann in der Zeit vom
13.03.
bis 01.04. nicht auf 2% Restfeuchte austrocknen. Der fehlende Anschliff
verhindert die Austrocknung zusätzlich.
Der schwimmend verlegte Estrich im Erdgeschoß wurde mit dem
Treppenelement
der Kellertreppe gekoppelt. Rissbildung ist die Folge.
Gasanschluss im Kelleraußenwandbereich nicht ordnungsgemäß eingemörtelt und eingedichtet, wie der Wassereintritt zeigt.
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| Wassereintritt am Gasanschluss | Abschluss Bitumendickbeschichtung |
Die wandhängende Therme, die zur Wärme- und
Warmwasserversorgung
des Gebäudes dient, ist im Kaltbereich des Eigenheimes im
Spitzboden
eingebaut. Mangelhaft ist der Standort der Heizzentrale im Kaltbereich.
Bei einem Ausfall der Heizung kommt es zu Eisbildung in der Therme und
den Leitungen. Das führt zur Zerstörung.
Die von der Abwasserentlüftungsleitung zum Sicherheitsventil
geführte HT-Abwasserleitung wurde mit einem
Geruchsverschluß,
bestehend aus einzelnen Bögen, ausgestattet. Der Anschluß an
das Entlüftungsventil erfolgte nicht luftdicht. Dieser Anschluss
ist
mangelhaft. Wenn sich Wasser im Geruchsverschluss befindet, wird dieses
bei Frost gefrieren und die Leitung zerstören. Ohne Wasser kommt
es
zu einer starken Geruchsbelästigung mit Fäkalgasen.
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| Pufferstandort |
Die warmwasserführenden Leitungen wurden mit 13 * 22 mm
Schaumstoffummantelung
gedämmt.
Gleiches gilt für den Pufferspeicherstandort im Keller. Die
Isolierungen
wurden nicht verklebt, so daß diese in ihren Schnittstellen
aufreißen.
An Armaturen fehlt die Isolierung. Der geforderte Dämmwert von
100%
wird nicht erreicht.
Rechts neben dem Kellerausgang befindet sich eine
Reinigungsöffnung,
die nicht benutzt werden kann.
Die Elektroleitungen wurden im Bereich der Heizzentrale nur lose
verlegt.
Die Steckdose neben dem Garagentor war nicht ordnungsgemäß
befestigt,
so daß sie jetzt lose herumhängt.
Die verwendeten Leitungen sind nicht für eine lose Verlegung
geeignet,
so dass es zu Leitungsbrüchen kommen kann.
Außenbereich und Abwasserleitungen
Die Deckung der Regenwasserleitung beträgt in der Probegrube,
im
Zufahrtsbereich gelegen, 40 cm und weniger. Die Einbindung ist zum Teil
gegenläufig und ohne Schacht ausgeführt. Die Sanddeckung
beträgt
ca. 3 cm.
Mangelhaft ist die Lage der Abwasserleitungen. Diese sind frostfrei
zu verlegen. An Richtungsänderungen sind Schächte einzubauen.
Die Sandummantelung soll 10 cm umlaufend betragen. Gegenläufige
Strömung
ist zu vermeiden. Fehlende Reinigungsmöglichkeiten sind ein
weiterer
Mangel.
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| Gebäuderückseite | Lage Regenentwässerungsgrube 1 |
Der Trockenbau im Dachgeschoss zeigt Risse in der elastischen Verfugung, in den Anschlußbereichen zum Mauerwerk und in den Übergängen von der Dachschräge zur Deckenverkleidung. Die Risse sind im Schlafzimmer, im Arbeitszimmer und im Treppenaufgang zu sehen. Diese Risse sind auf eine unsachgemäße Fugenausbildung zurückzuführen
Dämmlage
Decke DG gegenüber Schornstein
Im Wärmeschutznachweis wird der Nachweiß für
Klemmrock
WLG 035 geführt. In den Zeichnungen oder dem
Erläuterungsbericht
wird nicht auf Klemmrock verwiesen. Klemmrock ist ein Produkt der Fa.
Rockwool.
Eingebaut wurde wahrscheinlich ein Produkt der Fa. G + H Isover oder
Ursa.
Die Dämmung der Obergeschossdecke ist im Sparrenbereich zu weit
ausgeschnitten.
Sie liegt nicht press gestoßen in den Deckenfeldern. Das
führt
zu Wärmebrücken und Kondensatausfall.
Für die Bodentreppe fehlt der Nachweis der Wärmedämmung.
Die erforderliche Bauteilkennzeichnung fehlt. Die Bodentreppe muss
wärmegedämmt
ausgeführt werden, da sich der Kaltbereich Boden
anschließt.